Helfer-Grundausbildung:
Die Grundausbildung für alle Helfer der Bereitschaft ist die Helfergrundausbildung (HGA) und die Fachdienstausbildung Sanitätsausdienst.
Aufbauend auf einem Rotkreuz-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs 9 US) und der Rotkreuz-Einführungsseminar (8US) folgen in 4 HGA-Module:
HGA-Modul „erweiterter Erster-Hilfe“
HGA-Modul „Einsatz“ (8 US)
HGA-Modul „Betreuungsdienst“ (8 US)
HGA-Modul „Technik und Arbeitssicherheit“ (12 US – 2 Tage)
Sanitätsdienst:

Sanitäter
Die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst umfasst 48 US + 8 US Erfolgskontrolle und wird i.d.R. an 5 Wochenenden absolviert.
Im Westerwaldkreis werden die HGA-Module und die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst mindestens einmal im Jahr angeboten.
Zudem gibt diese Ausbildungsangebote beim DRK Bezirksverband Koblenz.
Fachkraftausbildung (notfallmedizinische Ausbildung)

Die Fachkraftausbildung eröffnet die Möglichkeit der Mitarbeit im Rettungsdienst.
Das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg schreibt Mindestqualifikationen für die Fahrzeugbesatzungen vor:
Krankenwagen: min. 1 Rettungshelfer u. 1 Rettungssanitäter
Rettungswagen: min. 1 Rettungssanitäter u. 1 Notfallsanitäter
Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge: min. 1 Notfallsanitäter u. 1 Notarzt
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beruht auf der Grundlage des vom Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ beschlossenen 520 Stunden umfassenden Mindestprogramms für die Ausbildung zum Rettungssanitäter und auf der Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern in Baden-Württemberg. Die Ausbildung von Rettungshelfern beruht auf den Grundsätzen der Hilfsorganisationen.
Rettungshelfer 400 Stunden
- 240 Stunden theoretische Ausbildung
- 80 Stunden klinische Ausbildung
- 80 Stunden Ausbildung in der Rettungswache

Rettungssanitäter 520 Stunden
- 240 Stunden theoretische Ausbildung
- 80 Stunden klinische Ausbildung
- 160 Stunden Ausbildung in der Rettungswache
- 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Prüfung
Der Rettungssanitäter ist aber nicht nur im Rettungsdienst als Mindestqualifikation gefordert; auch das neue Katastrophenschutzkonzept des Bundes sieht in den so genannten „Medical Task Forces“ Rettungssanitäter als Qualifikation vor.
Da die Kräfte der Schnell-Einsatz-Gruppen bei größeren Schadenslagen natürlich auch Notfallpatienten mit akut lebensbedrohlichen Verletzungen behandeln müssen, ist eine möglichst hohe Qualifikation und Einsatzerfahrung aus dem Rettungsdienst hier unerlässlich.